Hauspersonal einstellen in Monaco
Stand 18. Oktober 2026
Dieser Ratgeber fasst zusammen, was ein Privathaushalt in Monaco wissen muss, wenn er Hauspersonal einstellt oder über eine Agentur sucht: wie Arbeitserlaubnis und Einstellungsgenehmigung ablaufen, wie der Haushalt sich bei den Sozialkassen anmeldet und was er zahlt, welcher Mindestlohn gilt und welche Regeln auf der französischen Seite der Grenze gelten, wo viele Haushalte der Côte d'Azur ihr Personal beschäftigen. Jede Angabe stammt aus einer amtlichen Seite oder einem Gesetzestext und trägt ihre Quelle, alle abgerufen am 18. Oktober 2026. Der Text ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Auf einen Blick
- Jeder ausländische Angestellte braucht in Monaco eine Arbeitserlaubnis; der Haushalt beantragt sie zusammen mit der Einstellungsgenehmigung beim Service de l'Emploi, Stempelgebühr 5 Euro.
- Für Hauspersonal muss die Stelle nicht ausgeschrieben werden; der Haushalt reicht das Formular "Embauchage de personnel de maison" ein.
- Der Haushalt meldet sich als Arbeitgeber von Hauspersonal bei den Caisses Sociales an; dafür braucht er eine monegassische Aufenthaltskarte oder einen monegassischen Ausweis.
- Der Beitrag zur Krankenkasse CCSS beträgt 13,40 Prozent; bei einem oder zwei Hausangestellten unter 254 Stunden im Monat wird er auf 33 Prozent des Bruttolohns berechnet. Dazu kommen Rentenbeiträge CAR und Arbeitslosenversicherung.
- Der Mindestlohn entspricht dem französischen SMIC von 12,31 Euro je Stunde zuzüglich 5 Prozent, rechnerisch rund 12,93 Euro.
- Jedes Unternehmen in Monaco, auch eine Agentur, braucht eine Genehmigung, sofern es nicht von einem Monegassen in einem nicht regulierten Bereich betrieben wird. Eine eigene Vermittlerlizenz nennen die amtlichen Seiten nicht.
- In Frankreich meldet der Haushalt Hauspersonal per CESU an; Vermittlungsagenturen brauchen dort weder Lizenz noch Erklärung.
Einstellung und Arbeitserlaubnis
Kein Ausländer darf in Monaco eine Stelle im Privatsektor antreten, ohne eine Arbeitserlaubnis zu besitzen (Gesetz Nr. 629, Artikel 1). Der Antrag läuft über den Arbeitgeber: Wer zum ersten Mal einstellt, eröffnet ein Dossier beim Service de l'Emploi und meldet dort jede offene Stelle. Für die Einstellung gibt es ein kombiniertes Formular, die "Demande d'autorisation d'embauchage et de permis de travail", mit einer Stempelgebühr von 5 Euro. Sind alle Genehmigungen erteilt, erhält der Angestellte die Arbeitserlaubnis.
Bei der Besetzung gilt eine gesetzliche Vorrangfolge: zuerst Monegassen, dann ihre Ehepartner und Kinder, Partner und Eltern monegassischer Kinder, dann Einwohner Monacos, schließlich Einwohner der Nachbargemeinden Cap d'Ail, La Turbie, Beausoleil und Roquebrune-Cap-Martin, die bereits in Monaco gearbeitet haben. Bei einer Ausschreibung schlägt der Service de l'Emploi innerhalb von vier vollen Tagen vorrangige Kandidaten vor, zu denen der Arbeitgeber begründet Stellung nehmen muss, bevor er einen eigenen Kandidaten vorschlagen darf.
Für Hauspersonal entfällt die Ausschreibung: Ein Haushalt darf Hauspersonal einstellen, ohne die Stelle zuvor auszuschreiben. Die amtliche Liste der Rollen nennt unter anderem Chauffeur, Koch, Butler, Nanny, Personenschützer und Gouvernante. Der Ablauf: Der Haushalt meldet sich bei den Caisses Sociales als Arbeitgeber von Hauspersonal an, reicht das Formular "Embauchage de personnel de maison" mit dem Ausweis des Angestellten beim Service de l'Emploi ein und unterschreibt anschließend das zugesandte Formular für Einstellungsgenehmigung und Arbeitserlaubnis, mit der Gebühr von 5 Euro. Dazu kommen eine Arbeitsunfallversicherung bei einem in Monaco zugelassenen Versicherer, die arbeitsmedizinische Untersuchung über das Office de la Médecine du Travail und ein neues Formular, wenn sich Aufgaben oder Arbeitszeit ändern.
Anmeldung und Sozialbeiträge
Die Anmeldung als Arbeitgeber von Hauspersonal bei den Caisses Sociales setzt eine monegassische Aufenthaltskarte oder einen monegassischen Ausweis voraus. Die Beiträge, Stand 1. Oktober 2026:
- Krankenkasse CCSS: 13,40 Prozent. Beschäftigt der Haushalt einen oder zwei Hausangestellte mit weniger als 254 Stunden im Monat, ist die Bemessungsgrundlage 33 Prozent des Bruttolohns, sonst der volle Lohn; die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 10.000 Euro im Monat.
- Rentenkasse CAR: 8,39 Prozent Arbeitgeberanteil und 6,85 Prozent Arbeitnehmeranteil, Bemessungsgrenze 6.276 Euro im Monat.
- Arbeitslosenversicherung: 6,45 Prozent insgesamt.
Lohnmeldung und Zahlung sind jeweils am 10. des Folgemonats fällig, online über den Service der Caisses Sociales. Die Lohnabrechnung und der Lohn sind bis zum Monatsende zu übergeben. Ein vereinfachtes Verfahren wie der französische CESU existiert in Monaco nicht; die Erleichterungen für Haushalte sind die reduzierte Bemessungsgrundlage und die Online-Meldung.
Mindestlohn
Monaco übernimmt den französischen SMIC und erhöht die Mindestlöhne um eine außerordentliche Zulage von 5 Prozent. Der SMIC beträgt seit dem 1. Juni 2026 12,31 Euro brutto je Stunde; mit der Zulage ergibt sich rechnerisch ein Mindestlohn von rund 12,93 Euro je Stunde. Einen eigenen Tarifvertrag für Hauspersonal in Monaco haben wir in den amtlichen Quellen nicht gefunden.
Agenturen
Der Service de l'Emploi nimmt Stellenangebote entgegen, schlägt vorrangige Kandidaten vor und stellt die Arbeitserlaubnisse aus. Private Agenturen vermitteln daneben; viele von ihnen betreuen Haushalte in Monaco und an der Côte d'Azur gemeinsam. Jede gewerbliche Tätigkeit in Monaco braucht eine Genehmigung, es sei denn, sie ist nicht reguliert und wird von einer Person monegassischer Staatsangehörigkeit ausgeübt (Gesetz Nr. 1.573 vom 8. April 2025); die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 45 Tage. Eine eigene Lizenz für Arbeitsvermittler, wie sie die Schweiz und die Emirate kennen, nennen die amtlichen Seiten nicht; entsprechend gibt es kein öffentliches Verzeichnis von Vermittlungsagenturen. Luxury.me weist bei Agenturen in Monaco aus, ob ihre Website eine Bewilligung nennt; die meisten nennen keine. Welche Agenturen ihre Honorare veröffentlichen, zeigt die Honorarseite des Registers.
Personal aus Nicht-EU-Staaten
Die Pflicht zur Arbeitserlaubnis gilt für alle Ausländer. Kandidaten aus Nicht-EU-Staaten, die keine französische Aufenthaltskarte mit Arbeitserlaubnis der Präfektur Alpes-Maritimes besitzen, werden an die Leitung des Service de l'Emploi verwiesen. Wer als Nicht-EWR-Bürger in Monaco wohnen will, braucht zuerst ein französisches Visum für den längeren Aufenthalt, das die französischen Behörden ausstellen; zu den Unterlagen gehört ein vom Service de l'Emploi gestempelter Arbeitsvertrag für ausländische Arbeitnehmer.
Umland: Frankreich und die Côte d'Azur
Viele Haushalte der Region beschäftigen ihr Personal auf französischem Boden, von Cap d'Ail bis Saint-Jean-Cap-Ferrat. Dort gilt französisches Recht, ausführlich im Ratgeber Frankreich:
- Ein Privathaushalt meldet Hauspersonal über den CESU déclaratif an: Er erklärt den Lohn, die Urssaf berechnet und erhebt die Beiträge und stellt dem Angestellten ein Dokument aus, das als Lohnabrechnung gilt.
- Für Hauspersonal gilt der Tarifvertrag der Privatarbeitgeber und der Beschäftigung zu Hause (IDCC 3239) vom 15. März 2021, für allgemeinverbindlich erklärt am 6. Oktober 2021 und in Kraft seit dem 1. Januar 2022. Er enthält Mindestlöhne nach Stufen, die sich nach der Qualifikation richten.
- Vermittlungsagenturen brauchen in Frankreich weder Lizenz noch Anmeldung: Die Vermittlung darf gewerblich ausgeübt werden (Code du travail, L5321-1), und die frühere Pflicht zur vorherigen Erklärung ist 2010 abgeschafft worden.
- Dienstleister für haushaltsnahe Dienste (services à la personne) können sich freiwillig erklären, was dem Kunden Steuervorteile verschafft; eine Zulassung (agrément) ist nur für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren Pflicht.
- Für Angestellte aus Nicht-EU-Staaten beantragt der Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis vor der Einstellung online; die Stelle muss in der Regel drei Wochen ausgeschrieben gewesen sein, außer der Beruf steht auf der Liste der Mangelberufe.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 18. Oktober 2026.
- Tribunal Suprême de Monaco, Entscheidung TS 2021-14 vom 7. Oktober 2022, mit Zitat von Artikel 1 des Gesetzes Nr. 629, tribunal-supreme.mc
- Monentreprise, How to recruit staff, Stand 16. März 2026, monentreprise.gouv.mc
- Monservicepublic, How to hire domestic staff, Stand 29. August 2024, monservicepublic.gouv.mc
- Caisses Sociales de Monaco, Procédures, Gens de maison (Broschüre), caisses-sociales.mc
- Caisses Sociales de Monaco, Employer of household employees, Contributions, caisses-sociales.mc
- Caisses Sociales de Monaco, Lettre d'information aux employeurs, caisses-sociales.mc
- Caisses Sociales de Monaco, Circulaire n° 2018-1 relative au SMIC, caisses-sociales.mc
- Service-public.gouv.fr, Salaire minimum: le Smic augmente au 1er juin 2026, 18. Mai 2026, entreprendre.service-public.gouv.fr
- Monservicepublic, Department of Employment, monservicepublic.gouv.mc
- Monentreprise, Monaco Business Office, Frequently asked questions, Stand 3. Juli 2025, monentreprise.gouv.mc
- Botschaft von Monaco, S'installer à Monaco, ambassade-en-inde.gouv.mc; France-Visas, Monaco, france-visas.gouv.fr
- Service-public.gouv.fr, Chèque emploi service universel (Cesu) déclaratif, geprüft am 6. Februar 2026, service-public.gouv.fr; Ministère du Travail, Le Cesu déclaratif, code.travail.gouv.fr
- Code du travail numérique, Convention collective 3239 Particuliers employeurs et emploi à domicile, code.travail.gouv.fr; Quel est le salaire minimum, Stand 1. Juni 2026, code.travail.gouv.fr
- Code du travail, Artikel L5321-1, code.travail.gouv.fr; Sénat, Séance du 10 juin 2010, Artikel 14, senat.fr
- Service-public.gouv.fr, Services à la personne: déclaration, agrément, autorisation, geprüft am 1. Januar 2025, entreprendre.service-public.gouv.fr
- Service-public.gouv.fr, Autorisation de travail d'un étranger, geprüft am 18. Juni 2026, service-public.gouv.fr