Hauspersonal einstellen in Frankreich
Stand 18. Oktober 2026
Dieser Ratgeber fasst zusammen, was ein Privathaushalt in Frankreich wissen muss, wenn er Hauspersonal einstellt oder über eine Agentur sucht, in Paris wie an der Côte d'Azur: welche Regeln für Agenturen und Dienstleister gelten, wie der Haushalt als particulier employeur anmeldet und abrechnet, was der Tarifvertrag vorschreibt, welche Steuergutschrift es gibt und wer aus dem Ausland beschäftigt werden darf. Jede Angabe stammt aus einem Gesetzestext oder einer amtlichen Seite und trägt ihre Quelle, alle abgerufen am 18. Oktober 2026. Der Text ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Auf einen Blick
- Vermittlungsagenturen brauchen weder Lizenz noch vorherige Erklärung; die Vermittlung darf gewerblich ausgeübt werden. Von Arbeitsuchenden dürfen sie keine Vergütung verlangen, Honorare gegenüber Haushalten sind frei.
- Dienstleister für haushaltsnahe Dienste (services à la personne) können sich freiwillig erklären; erst die Erklärung öffnet ihren Kunden die Steuervorteile. Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu Hause ist eine Zulassung (agrément) Pflicht.
- Wer direkt oder über einen Mandataire anstellt, ist Arbeitgeber mit allen Pflichten und meldet das Personal über den CESU déclaratif an; die Urssaf berechnet die Beiträge und erstellt die Lohnabrechnung. Kinderbetreuung zu Hause mit Leistungen der Familienkasse läuft über Pajemploi.
- Es gilt der Tarifvertrag der Privatarbeitgeber (IDCC 3239): 40 Stunden Vollzeit, höchstens eine Probezeit von einem Monat, Kündigung mit Gespräch und Brief, 2,5 Werktage Urlaub je Monat.
- Der Mindestlohn ist der höhere Betrag aus dem SMIC von 12,31 Euro je Stunde und dem tariflichen Minimum der jeweiligen Stufe.
- 50 Prozent der Kosten kommen als Steuergutschrift zurück, bis zu 12.000 Euro Ausgaben im Jahr mit Erhöhungen, auf Wunsch sofort verrechnet (avance immédiate).
- Personal aus EU, EWR und Schweiz braucht keine Arbeitserlaubnis; für alle anderen beantragt der Arbeitgeber sie vor der Einstellung online.
Vermittlungsagenturen und Dienstleister
Die Vermittlung von Arbeit darf in Frankreich gewerblich ausgeübt werden (Code du travail, Artikel L5321-1). Die frühere Pflicht, die Tätigkeit vorher zu erklären, hat der Senat 2010 mit dem Gesetz zu den Handelskammernetzen aufgehoben; die betreffenden Artikel L5323-2 und L5323-3 sind gestrichen. Eine Lizenz gibt es nicht. Luxury.me weist französische Agenturen deshalb mit dem Status Gewerbeanmeldung, keine Erlaubnispflicht aus; die Mentions légales nennen fast immer die RCS- oder SIRET-Nummer, mit der sich die Firma im Handelsregister prüfen lässt.
Von Personen, die eine Stelle suchen, darf keine Vergütung verlangt werden, weder direkt noch indirekt (Artikel L5321-3); ein Verstoß wird mit sechs Monaten Haft und 3.750 Euro Geldstrafe geahndet (Artikel L5324-1). Verstöße stellt die Arbeitsinspektion fest; nach einer Abmahnung kann der Präfekt die Agentur für bis zu drei Monate schließen (Artikel L5323-1). Honorare gegenüber dem Haushalt regelt das Gesetz nicht; das Register zeigt, welche Agenturen sie veröffentlichen.
Viele Pariser Anbieter arbeiten als Dienstleister für haushaltsnahe Dienste (services à la personne, 26 Tätigkeiten). Ihre Erklärung (déclaration) ist freiwillig, wird aber empfohlen: Nur erklärte Organismen und ihre Kunden erhalten die Steuer- und Beitragsvorteile. Die Erklärung läuft über das Portal NOVA und wird von der DDETS bearbeitet; Bedingung ist, dass der Dienstleister ausschließlich solche Dienste erbringt. Für fünf Tätigkeiten mit schutzbedürftigen Personen, darunter die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu Hause, ist eine staatliche Zulassung (agrément) Pflicht, gültig fünf Jahre in einem bestimmten Gebiet. Für drei Pflegetätigkeiten bei älteren oder behinderten Menschen braucht ein Prestataire eine Autorisation des Départements, vergeben über Ausschreibungen, gültig 15 Jahre.
Zwei Modelle sind zu unterscheiden. Beim Mandataire bleibt der Haushalt Arbeitgeber, was immer das Mandat umfasst; das Mandat ist schriftlich, das Honorar gesondert ausgewiesen, mit 20 Prozent Mehrwertsteuer; überschreitet der Dienstleister seine Rolle, droht die Umdeutung in ein Arbeitsverhältnis. Beim Prestataire stellt die Firma das Personal selbst an und stellt dem Haushalt eine Rechnung.
Der Haushalt als Arbeitgeber
Wer direkt oder über einen Mandataire anstellt, trägt alle Pflichten eines Arbeitgebers. Der CESU déclaratif der Urssaf vereinfacht sie: Der Haushalt meldet sich online an, erklärt den Lohn bis zum 5. des Folgemonats, die Urssaf berechnet die Beiträge, zieht sie ein, behält die Einkommensteuer an der Quelle ein und schickt dem Angestellten ein Dokument, das als Lohnabrechnung gilt. Mit CESU+ kann die Urssaf auch den Lohn auszahlen. Kinderbetreuung zu Hause, für die die Familienkasse CAF oder MSA eine Leistung zahlt, wird nicht über den CESU, sondern über Pajemploi angemeldet; der Tarifvertrag ist derselbe.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist bei unbefristeter wie befristeter Anstellung Pflicht, spätestens am Tag des Arbeitsbeginns; nur beim CESU darf er bis drei Stunden pro Woche über vier Wochen mündlich sein.
Für das Personal von Privatarbeitgebern gilt der Tarifvertrag der particuliers employeurs et de l'emploi à domicile vom 15. März 2021 (IDCC 3239), für allgemeinverbindlich erklärt am 6. Oktober 2021 und in Kraft seit dem 1. Januar 2022; der Code du travail gilt nur in den Teilen, die Artikel L7221-2 nennt. Die Vollzeit beträgt 40 Stunden pro Woche; Stunden verantwortlicher Anwesenheit, etwa bei Kinderbetreuung oder Pflege, zählen bei schriftlicher Vereinbarung zu zwei Dritteln. Höchstens 50 Stunden in einer Woche und 48 im Durchschnitt von zwölf Wochen; die wöchentliche Ruhe beträgt 35 zusammenhängende Stunden. Überstunden über 40 Stunden werden mit 25 Prozent Zuschlag für die ersten acht und danach 50 Prozent bezahlt, gearbeitete Feiertage mit 10 Prozent.
Die Probezeit beträgt bei unbefristeter Anstellung höchstens einen Monat, einmal verlängerbar, wenn das schriftlich vereinbart ist; bei befristeten Verträgen bis sechs Monate ein Tag je Woche, höchstens zwei Wochen. Für eine Kündigung lädt der Arbeitgeber zu einem Gespräch und schickt einen Kündigungsbrief; die Kündigungsfrist beträgt eine Woche unter sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, einen Monat bis zwei Jahre und zwei Monate darüber; eine Abfindung von einem Viertel Monatslohn je Jahr steht ab acht Monaten zu. Stirbt der Arbeitgeber, kündigen die Erben schriftlich. Der bezahlte Urlaub beträgt 2,5 Werktage je Monat, also 30 Werktage im Jahr; der Arbeitgeber legt die Daten mit zwei Monaten Vorlauf fest. Eine Dienstwohnung zählt als Sachbezug mit 71 Euro im Monat, eine Mahlzeit mit 4,70 Euro, sofern der Vertrag nicht mehr vorsieht; ein Zimmer nur für Nachtbereitschaft gilt nicht als Wohnung.
SMIC, Beiträge und Steuergutschrift
Der SMIC beträgt seit dem 1. Juni 2026 12,31 Euro brutto je Stunde, 1.867,02 Euro im Monat bei Vollzeit, nach 12,02 Euro seit dem 1. Januar 2026. Für Hauspersonal gilt der höhere Betrag aus SMIC und dem tariflichen Minimum der jeweiligen Stufe; die Stufenlöhne hat ein Zusatzvertrag zum 1. Juni 2026 neu festgelegt.
Auf die Arbeitgeberbeiträge gewährt die Urssaf dem Privatarbeitgeber einen pauschalen Abzug von 2 Euro je gearbeiteter Stunde. Die Beitragssätze selbst veröffentlicht die Urssaf in ihrer Tabelle für particuliers employeurs; die Berechnung übernimmt sie im CESU.
Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Ausgaben für Beschäftigung zu Hause, bei einer Obergrenze von 12.000 Euro Ausgaben im Jahr, erhöht um 1.500 Euro je Kind und je Haushaltsmitglied über 65 Jahren bis höchstens 15.000 Euro, im ersten Jahr 18.000 Euro und 20.000 Euro bei Behinderung (Code général des impôts, Artikel 199 sexdecies). Die Gutschrift gibt es für Beschäftigung über den CESU déclaratif, für Kinderbetreuung über Pajemploi und für erklärte Dienstleister. Seit 2022 kann sie als avance immédiate sofort mit dem Lohn verrechnet werden, kostenlos und freiwillig, über den CESU déclaratif oder den Dienstleister; ausgenommen sind die Betreuung von Kindern unter sechs Jahren und Pflege, die über APA oder PCH finanziert wird. Sonst zahlt der Fiskus am 15. Januar einen Vorschuss von 60 Prozent.
Personal aus dem Ausland
Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz brauchen keine Arbeitserlaubnis. Alle anderen brauchen vor der Einstellung eine autorisation de travail, die der Arbeitgeber online beantragt. Die Stelle muss in den sechs Monaten davor drei Wochen in Folge ausgeschrieben gewesen sein, ohne dass sich ein geeigneter Bewerber fand; für Mangelberufe entfällt das. Der Lohn muss mindestens dem SMIC entsprechen; antwortet die Verwaltung zwei Monate nicht, gilt der Antrag als abgelehnt. Die Aufenthaltstitel "salarié" und "travailleur temporaire" sind an den Vertrag gebunden, für jeden neuen Vertrag ist eine neue Erlaubnis nötig. Wer ohne Erlaubnis beschäftigt, riskiert 30.000 Euro Geldstrafe und fünf Jahre Haft je Person sowie eine Verwaltungsstrafe von 21.750 Euro.
Ein Au-pair im Sinne des französischen Rechts (salarié au pair) wird nur in Naturalien entlohnt, mit Wohnung und Mahlzeiten zu den genannten Sätzen, und kann nicht über CESU oder Pajemploi angemeldet werden; die Meldung geht vierteljährlich an die Urssaf. Einen eigenen Visumsweg für Hauspersonal, das mit seinem Arbeitgeber nach Frankreich zieht, nennen die amtlichen Quellen nicht.
Streit, Beschwerden, Register
Für Streit zwischen Privatarbeitgeber und Angestelltem ist der Conseil de prud'hommes am Wohnsitz des Arbeitgebers zuständig. Fragen zum CESU beantwortet der Dienst Urssaf service Cesu unter 0 806 802 378 (werktags 9 bis 17 Uhr) oder über das Online-Formular, Postanschrift 63 rue de la Montat, 42961 Saint-Étienne cedex 9. Über die Praktiken von Mandataires wacht die Verbraucherbehörde DGCCRF; Verstöße von Vermittlern stellt die Arbeitsinspektion fest.
Ein öffentliches Verzeichnis der erklärten, zugelassenen und autorisierten Dienstleister führt das Wirtschaftsministerium im Annuaire NOVA, durchsuchbar nach Tätigkeit oder SIREN. Zum 1. Januar 2025 waren dort 82.776 Organismen verzeichnet, 91 Prozent davon Unternehmen; die Branche leistete 2024 884 Millionen Stunden mit 22,8 Milliarden Euro Umsatz. 2025 zählte die Urssaf 3,36 Millionen Konten von Privatarbeitgebern, darunter 2,40 Millionen für Beschäftigung zu Hause ohne Kinderbetreuung, 1,92 Millionen davon über den CESU, und 1,12 Millionen Angestellte; eine Aufschlüsselung für Paris gibt es nicht.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 18. Oktober 2026.
- Code du travail, Artikel L5321-1, code.travail.gouv.fr; Artikel L5321-3, code.travail.gouv.fr; Artikel L5324-1, code.travail.gouv.fr; Artikel L5323-1, code.travail.gouv.fr; Artikel R5324-1, code.travail.gouv.fr
- Sénat, Séance du 10 juin 2010, Artikel 14, senat.fr
- Service-public.gouv.fr, Services à la personne: déclaration, agrément, autorisation, geprüft am 1. Januar 2025, entreprendre.service-public.gouv.fr; Ministère de l'Économie, Organismes de services à la personne: comment demander une déclaration, un agrément ou une autorisation, Stand 18. Dezember 2025, servicesalapersonne.gouv.fr
- DGCCRF, Focus sur le mode mandataire, Oktober 2021, servicesalapersonne.gouv.fr; Ministère de l'Économie, Particuliers: comment recourir aux services à la personne, Stand 10. April 2026, servicesalapersonne.gouv.fr
- Service-public.gouv.fr, Chèque emploi service universel (Cesu) déclaratif, Stand 11. März 2026, service-public.gouv.fr; Ministère du Travail, Le Cesu déclaratif, code.travail.gouv.fr
- Service-public.gouv.fr, Garde d'enfants à domicile, service-public.gouv.fr; Pajemploi, La convention collective applicable, pajemploi.urssaf.fr
- Service-public.gouv.fr, Contrat de travail du salarié d'un particulier employeur, Stand 18. September 2025, service-public.gouv.fr
- Code du travail numérique, Convention collective 3239 Particuliers employeurs et emploi à domicile, code.travail.gouv.fr; Ministère du Travail, Les droits et obligations des salariés du particulier employeur, Stand 28. Mai 2026, code.travail.gouv.fr
- Service-public.gouv.fr, Durée du travail du salarié d'un particulier employeur, Stand 12. März 2025, service-public.gouv.fr; Rémunération du salarié d'un particulier employeur, Stand 17. Juni 2026, service-public.gouv.fr
- Service-public.gouv.fr, Période d'essai du salarié d'un particulier employeur, Stand 23. September 2025, service-public.gouv.fr; Licenciement du salarié d'un particulier employeur, Stand 11. September 2026, service-public.gouv.fr; Congés payés du salarié d'un particulier employeur, Stand 17. August 2023, service-public.gouv.fr
- Gouvernement, Le SMIC revalorisé au 1er juin 2026, info.gouv.fr; Le SMIC revalorisé au 1er janvier 2026, info.gouv.fr; Service-public.gouv.fr, Salaire minimum, 18. Mai 2026, entreprendre.service-public.gouv.fr
- Ministère de l'Économie, Services à la personne: les avantages fiscaux et sociaux et les aides, Stand 8. Oktober 2026, servicesalapersonne.gouv.fr; Particuliers: comment utiliser le Cesu déclaratif et le Cesu préfinancé, Stand 10. April 2026, servicesalapersonne.gouv.fr
- Ministère des Solidarités, Crédit d'impôt pour les emplois à domicile, Stand 18. September 2026, solidarites.gouv.fr; Sénat, Amendement I-1844 zum PLF 2026, senat.fr
- Service-public.gouv.fr, Autorisation de travail d'un étranger, geprüft am 18. Juni 2026, service-public.gouv.fr; Salarié au pair, Stand 6. Juni 2025, service-public.gouv.fr
- Service-public.gouv.fr, Annuaire des organismes de services à la personne, Stand 7. November 2025, service-public.gouv.fr; Ministère de l'Économie, Faire mes démarches sur NOVA, Stand 3. August 2026, servicesalapersonne.gouv.fr; Annuaire NOVA, nova.entreprises.gouv.fr
- Ministère de l'Économie, Études et données sur les services à la personne, Stand 14. September 2026, servicesalapersonne.gouv.fr; Urssaf, Stat'Ur 420, Juli 2026, servicesalapersonne.gouv.fr; Stat'Ur 421, servicesalapersonne.gouv.fr