LUXURY.ME GEPRÜFTER EINTRAG OCT 2026

Agentur für Hauspersonal in München

Agentur Mary Poppins München

Münchner Standort des Agenturnetzwerks Mary Poppins in der Ridlerstraße, vermittelt Haushälterinnen, Haushaltshilfen, Nannys und Familienmanagerinnen für Privathaushalte in München und Umgebung.

Büro
Ridlerstraße 31b, 80339 München
Weitere Standorte
Weitere Standorte des Netzwerks Mary Poppins in Deutschland und der Schweiz
Gegründet
Nicht angegeben
Vermittelte Rollen
Haushälterinnen und Haushälter, Nannys, Personal Assistants, Private Pflegekräfte
Vermittlungsart
Festanstellung
Ersatzgarantie
Nicht angegeben
Honorare
Auf der Website nicht veröffentlicht
Bewilligung
Gewerbeanmeldung, keine Erlaubnispflicht
Sprachen der Website
DE
Website
agenturmarypoppins.de/standort/muenchen

Quellen

Geprüft am 17. Oktober 2026 anhand der Website des Anbieters.

Ist das Ihr Unternehmen?

Beanspruchen Sie den Eintrag, um Änderungen zu erhalten und Korrekturen direkt einzureichen.

Eintrag beanspruchen Korrektur melden

Siegel für Ihre Website

Binden Sie das Siegel auf Ihrer Website ein. Es verweist auf diesen Eintrag und zeigt den Monat, in dem die Angaben geprüft wurden; wird der Eintrag erneut geprüft, aktualisiert sich das Siegel von selbst.

Geprüfter Eintrag von Agentur Mary Poppins München bei Luxury.me

Helle Fassung

<a href="https://luxury.me/de/munich/household-staffing/agentur-mary-poppins/"><img src="https://luxury.me/badge/munich/agentur-mary-poppins.de.svg" width="120" height="120" alt="Geprüfter Eintrag von Agentur Mary Poppins München bei Luxury.me"></a>
Geprüfter Eintrag von Agentur Mary Poppins München bei Luxury.me

Dunkle Fassung, für Websites mit dunklem Hintergrund

<a href="https://luxury.me/de/munich/household-staffing/agentur-mary-poppins/"><img src="https://luxury.me/badge/munich/agentur-mary-poppins.de.dark.svg" width="120" height="120" alt="Geprüfter Eintrag von Agentur Mary Poppins München bei Luxury.me"></a>

Hinweise zu Siegel, Hosting und Datenschutz

Hauspersonal einstellen in Deutschland

In Deutschland brauchen private Arbeitsvermittler seit 2002 keine Erlaubnis mehr, eine Gewerbeanmeldung genügt. Vergütungen von Arbeitsuchenden sind auf 2.000 Euro inklusive Umsatzsteuer begrenzt und nur im Erfolgsfall zulässig (§ 296 SGB III). Honorare gegenüber Haushalten sind frei verhandelbar.